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   VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 498/20 We   

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VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 498/20 We (https://dejure.org/2021,20903)
VG Weimar, Entscheidung vom 11.06.2021 - 8 K 498/20 We (https://dejure.org/2021,20903)
VG Weimar, Entscheidung vom 11. Juni 2021 - 8 K 498/20 We (https://dejure.org/2021,20903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Bezeichnung des Landesverbandes der AfD als "Prüffall" durch den Präsidenten des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz unzulässig

  • Justiz Thüringen

    Klagebefugnis von Mitgliedern der AfD; Äußerung des Verfassungsschutzpräsidenten zur Einstufung der Partei als Prüffall

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Äußerung des Thüringer Verfassungsschutzes: AfD durfte nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verfassungsschutz darf AfD-Landesverband nicht als "Prüffall" bezeichnen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 1.19

    Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 498/20
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach und in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass bei Maßnahmen gegen eine Vereinigung nur die entsprechende Vereinigung, nicht einzelne Mitglieder der Vereinigung klagebefugt sind (zuletzt Urteil vom 29.01.2020, 6 A 1.19, Juris-Rdnr. 15 zu einem Vereinsverbot; so bereits Gerichtsbescheid vom 03.04.2003, 6 A 5.02, Buchholz 402.45 Nr. 39).

    Nimmt die Vereinigung die gegen sie gerichtete Maßnahme hin oder versäumt sie einen möglichen Rechtsbehelf, können daher nicht ersatzweise einzelne seiner Mitglieder oder sonstige interessierte Personen eine umfassende gerichtliche Kontrolle herbeiführen (BVerwG, Urteil vom 29.01.2020, 6 A 1.19, Juris-Rdnr. 18).

    Angemerkt sei, dass das Bundesverwaltungsgericht bei Vereinsverboten ausnahmsweise eine Klagebefugnis gewährt, wenn einzelne Mitglieder geltend machen, dass das Vereinsverbot sie in ihrer von Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Betätigungsfreiheit verletzt (BVerwG, Urteil vom 29.01.2020, 6 A 1.19, Juris-Rdnr. 22).

  • BVerwG, 27.03.1996 - 8 B 33.96

    Widerruf ehrverletzender amtlicher Äußerungen durch einen Bürgermeister

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 498/20
    Wird ein Unterlassungsanspruch bezüglich der Äußerung eines Amtsträgers geltend gemacht, so ist die Körperschaft Klagegegner, der der Amtsträger angehört (BVerwG, Beschluss vom 27.03.1996, 8 B 33/96, Juris-Rdnr. 5; dem folgend st. Rspr. der Kammer, zuletzt Beschluss vom 19.12.2016, 8 E 1052/16).
  • VerfGH Thüringen, 20.11.2019 - VerfGH 28/18

    Entscheidung über Anträge der AfD zu Prüffall-Erklärung u.a.

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 498/20
    Dies ist hier das Amt für Verfassungsschutz, das die Stellung einer selbständigen Landesoberbehörde hat (ThürVerfGH, Urteil vom 20.11.2019, VerfGH 28/18, Juris-Rdnr. 48).
  • BVerwG, 03.04.2003 - 6 A 5.02

    Erstreckung des Verbots eines Vereins auf alle eingegliederten Organisationen -

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 498/20
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach und in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass bei Maßnahmen gegen eine Vereinigung nur die entsprechende Vereinigung, nicht einzelne Mitglieder der Vereinigung klagebefugt sind (zuletzt Urteil vom 29.01.2020, 6 A 1.19, Juris-Rdnr. 15 zu einem Vereinsverbot; so bereits Gerichtsbescheid vom 03.04.2003, 6 A 5.02, Buchholz 402.45 Nr. 39).
  • VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19

    Thüringer Verfassungsschutz; Unterlassung einer öffentliche Äußerung des Amtes

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 498/20
    Namentlich genannt wird lediglich der Landesverband Thüringen der Alternative für Deutschland, der für seine parallel erhobene Klage (8 K 1151/19 We) die Klagebefugnis besitzt.
  • VG München, 27.09.2022 - M 30 K 18.1188

    Erwähnung eines Motorradclubs als Supporter-Club der Hells Angels in

    Im Gegenteil würden sich Bedenken, ob eine Rechtsverletzung der Mitglieder als natürliche Personen überhaupt möglich erscheint, aufdrängen (vgl. insoweit zur i.d.R. fehlenden Klagebefugnis der Vereinsmitglieder bei einem Vereinsverbot BVerwG, U.v. 14.5.2014 - 6 A 3/13 - juris Rn. 11; zur Übertragung auf Verfassungsschutzberichte VG Weimar, U.v. 11.6.2021 - 8 K 498/20 We - juris; a.A. VG Düsseldorf, B.v. 13.11.2020 - 10 L 1432/20 - juris).
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